Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage jeglicher Zusammenarbeit und Rechtsgeschäfte mit SNT (Verantwortlicher: Scheele Netzwerktechnik, in dieser AGB als SNT abgekürzt). Der jeweilige Auftraggeber wird in diesen AGB als "Kunde" bezeichnet. Abweichende Bedingungen des Kunden, die SNT nicht ausdrücklich und in Schriftform anerkennt, sind unverbindlich, auch ohne den ausdrücklichen Widerspruch von SNT.
§1 Angebote
Angebote sind freibleibend und unverbindlich und werden erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch den Kunden gültig. Angebote, die dem Kunden vorliegen sind maximal 90 Tage, ab dem Angebotsdatum, gültig.
§3 Leistungsgegenstand
Das mit dem Kunden abgestimmte Angebot beziehungsweise die Rechnung bestimmt vorrangig den Umfang der Leistungen und die Vertragspflichten von SNT. Ebenfalls beachtet werden die aufbewahrten Konversationsprotokolle.
§4 Vertragsschluss
Verträge zwischen den beiden Parteien kommen nach den allgemeinen rechtsgeschäftlichen Regeln zu Stande, indem der Kunde SNT schriftlich mit der Durchführung von Leistungen beauftragt und SNT dem Auftragsangebot entweder nicht innerhalb von 7 Werktagen widerspricht oder alternativ mit der Erbringung der beauftragten Leistungen beginnt und den Kunden über den Leistungsbeginn informiert.
§5 Kosten und Zahlungsvereinbarung
Die für den Kunden anfallenden Kosten sind in der jeweiligen Rechnung sowie falls erstellt im Angebot ausgeschildert. Mit der Annahme des Auftrages erklärt sich der Kunde, mit den in der Rechnung geäußerten Zahlungsforderungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SNT einverstanden. SNT ist berechtigt, für in sich abgeschlossene Leistungen Abschlagszahlungen für die erbrachten, vertragsgemäßen Leistungen zu verlangen.
§7 Abnahme von Leistungen, Prüfungen von Mängeln
Der Kunde ist dazu verpflichtet, Leistungen, die SNT diesem zur Abnahme übergibt, auf Mängel zu überprüfen. Diese Mängel beziehungsweise Beanstandungen muss der Kunde der SNT schriftlich, zusammen mit einer Beschreibung zur Veranschaulichung der Mängel, innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen mitteilen. Leistungen gelten als abgenommen, wenn innerhalb der in Satz 1 genannten Frist keine Mängel gerügt wurden oder diese insgesamt mindestens 14 (vierzehn) Tage lang produktiv genutzt wurden (z. B. durch die Veröffentlichung einer Website). Sollte sich bei der Lokalisierung von Mängeln herausstellen, dass tatsächlich kein Mangel bestand, wird die Tätigkeit von SNT im Rahmen der Mangelbehandlung nach den üblichen Sätzen (vgl. §8 Abs. 2) vergütet.
§8 Mitwirkungspflichten
Soweit es für die Vertragsdurchführung erforderlich ist, wird der Kunde SNT alle ihm zur Verfügung stehenden Informationen und Gegenstände unverzüglich und kostenfrei zur Verfügung stellen und in seiner Betriebssphäre alle zur Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Voraussetzungen schaffen.
Die Erbringung der Dienstleistung erfolgt in Abhängigkeit von der Erfüllung der Mitwirkungspflichten durch den Kunden. Kommt der Kunde diesen Pflichten nicht nach und entstehen dadurch Verzögerungen von mehr als 35 Tagen nach einer schriftlichen Benachrichtigung durch SNT und /oder Mehraufwand, behält sich SNT das Recht vor das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu beenden.
§9 Vergütung
Die Tätigkeiten von SNT werden, sofern nicht anders (beispielsweise vertraglich) vereinbart, zu einem Stundensatz vergütet.
Der Stundensatz variiert je nach Auftragsart, entweder 50 Euro netto oder 70 Euro netto.
Der Stundensatz wird dem Kunden vorab in dem Angebot mitgeteilt.
Je nach Auftragsart rechnet SNT einmalig oder periodisch zum bzw. zu den angegebenen Zeitpunkten ab. Rechnungsbeträge werden je nach Vereinbarung entweder per Lastschrift von einem vom Kunden genannten Bankkonto eingezogen oder sind vom Kunden pünktlich zum Fälligkeitsdatum auf der Rechnung ohne Abzug zu leisten.
In Einzelfällen (z.B. bei Serviceeinsätzen) kann die Bezahlung auch Bar erfolgen.
Bei Laufzeitverträgen und bei der Vereinbarung von Ratenzahlungen wird die gesamte für einen Abrechnungszeitraum vereinbarte Summe sofort fällig, wenn der Kunde mit der Zahlung einer fälligen Vergütung 15 (fünfzehn) Tage im Verzug ist.
Sofern ein Kunde die Mitwirkung (z. B. nach §7), welche zur Erbringung der Leistung durch SNT erforderlich ist, für eine Zeit von mindestens 30 (dreißig) Tagen schuldhaft unterlässt, wird die gesamte Vergütung fällig.
Wenn und soweit eine Vergütung im Voraus geschuldet ist (z.B. bei Laufzeitverträgen) ist SNT vor der Zahlung der fälligen Summe nicht zur Erbringung der Leistung verpflichtet.
Wenn und soweit SNT für die Erbringung der Leistung vereinbarungsgemäß Leistungen von Drittanbietern verwendet, darf diese Leistungen dem Kunden im Voraus, auch außerhalb üblicher Abrechnungszyklen, in Rechnung gestellt werden.
§10 Betriebsstörungen
SNT wird bei Betriebsstörungen, soweit sie nicht vorhersehbar waren, sowie Streiks, Aussperrungen, behördliche Verfügungen und Fälle höherer Gewalt für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Verpflichtung zur Dienstleistung befreit. Wird hierdurch die Erbringung der Dienstleistung um mehr als zwei Monate verzögert, so ist jede der Parteien unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche berechtigt, den Vertrag hinsichtlich der betroffenen Dienstleistungen zu kündigen.
§11 Gewährleistung
Die Frist für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen beträgt 12 (zwölf) Monate ab Übergabe der Leistung beziehungsweise des Ergebnisses.
§12 Haftungsbegrenzung
Eine Haftung für Schäden, welche durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schäden, die SNT unabhängig von einem fahrlässigen Verhalten zu vertreten hat oder um Schäden aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haftet SNT bei einfacher Fahrlässigkeit begrenzt auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden.
SNT übernimmt keine Haftung für die vom Kunden gelieferten Gegenstände / Materialien. Der Kunde versichert, dass für jegliches zur Verfügung gestelltes Material, die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen vorhanden sind.
§13 Nennung des Kunden als Referenz
Die folgenden Details des Kunden bzw. der Tätigkeit für den Kunden dürfen von SNT zu Referenz- und Werbezwecken auf Ihrer Website, in Präsentationen und Werbematerial aller Art und unabhängig vom Medium (inklusive Messeauftritte) verwendet werden: Firma, Logo(s) und sonstige Kennzeichen (z.B. Marken), soweit sie mit der Leistung von SNT für den Kunden im Zusammenhang stehen, sowie eine grobe Beschreibung der erbrachten Leistungen.
§14 Datenschutz
Wenn SNT personenbezogene Daten durch den Kunden zur Verfügung gestellt werden, wird SNT diese nach den gesetzlichen Vorschriften schützen. Der Kunde muss SNT darauf hinweisen, wenn personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde ist sich bewusst, dass hierdurch eine so genannte Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vorliegen kann, die zu regeln er gesetzlich verpflichtet ist.
§18 Weiteres
Sämtliche die Geschäftsbeziehung zwischen SNT und dem Kunden betreffenden Willenserklärungen, insbesondere Kündigungen, Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden, aber zum Beispiel auch Mahnungen und Mängelrügen erfordern Textform (z. B. per E-Mail, Fax oder auf Papier).
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle in Verbindung mit der Geschäftsbeziehung der Parteien stehenden Ansprüche ist der Sitz von SNT.
Wenn SNT für seine Tätigkeiten für den Kunden vereinbarungsgemäß Leistungen Dritter in Anspruch nimmt, finden, soweit diese AGB dem nicht entgegenstehen, auch eventuelle AGB des / der Dritten im Verhältnis des Kunden zu SNT's Anwendung.
§19 Salvatorische Klausel / Anwendbares Recht
Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirkung der Bedingungen im Übrigen nicht davon berührt. SNT und der Kunde sind dann verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die nach ihrem wirtschaftlichen und rechtlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Auf die Rechtsbeziehung zwischen den Kunden und SNT findet das materielle deutsche Recht Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten der Parteien aus oder anlässlich der Geschäftsbeziehung ist Solingen, soweit nicht das Gesetz einen anderen Gerichtstand zwingend vorschreibt.